Praxis Wethmüller

Herzlich willkommen in meiner Praxis!

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 bis 21 Jahren.

Mein Angebot ist verhaltenstherapeutisch ausgerichtet und beinhaltet Psychotherapie, Elternberatung und Diagnostik.

Auf den folgenden Internetseiten möchte ich Dir/Ihnen mein Praxisangebot vorstellen und erste Fragen beantworten. Einen Gesprächs- oder Beratungstermin kannst Du/können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Eure/Ihre Annika Wethmüller

Aktueller Hinweis: Im Moment sind leider keine Therapieplätze verfügbar.

Praxisteam

Bild Frau Wethmüller

Annika Wethmüller

approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
  • 2020: Lehrpraxis für Kinder- und Jungendlichenpsychoterapeuten/innen in Ausbildung
  • 2015: Zweiter Standort in der Praxisgemeinschaft in Weißenburg
  • 2015: Praxiseröffnung in Eichstätt
  • 2014: Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Bild Frau Wankerl

Nicole Wankerl

Sprechstundenhilfe
  • Seit Februar 2023 teil unseres Teams

Anastasia Piman

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Verhaltenstherapie) in Ausbildung
  • Seit Oktober 2022 teil unseres Teams

Kontakt

Westenstraße 115 Am Richterfeld 4
85072 Eichstätt 91781 Weißenburg
08421-6074058 09141-7479757
08421-6074059 (Fax) 09141-7479758 (Fax)
mail +++Spamschutz, bitte nicht beachten+++ @praxis-wethmueller.de
Terminvereinbarung und Therapieplatzanfragen
telefonisch Montags und Mittwochs von 09:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 08421 - 6074058

Aktuell sind leider keine Therapieplätze verfügbar!

Therapie

Bild Therapie

Was ist Verhaltenstherapie?

Psychische Störungen werden in der Verhaltenstherapie als ungünstig verlaufene Lernprozesse verstanden. Man geht davon aus, dass für ein Problem zum einen auslösende Faktoren verantwortlich sind, zum anderen dass bestimmte Bedingungen das Problem aufrechterhalten.

Auch die aus dem Problemverhalten resultierenden Konsequenzen werden als bedeutend angesehen. Mit dem Patienten und gegebenenfalls mit der Familie werden individuelle Therapieziele erarbeitet.

Hierbei wird ganz besonders auf die Fähigkeiten, den Entwicklungsstand und die Ressourcen eines jeden Kindes, bzw. Jugendlichen/jungen Erwachsenen eingegangen.

Vor allem bei jüngeren Kindern ist die Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig.

Ablauf einer Therapie

Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen (50 Minuten) statt. In regelmäßigen Abständen werden Elterngespräche geführt.

Die ersten fünf probatorischen Sitzungen sind unverbindlich und werden von den Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Verstehen des individuellen Problems und dem gemeinsamen Erstellen eines Behandlungsplanes.

Nach den fünf probatorischen Sitzungen muss ein schriftlicher Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, um weitere Stunden zu beantragen.

Es wird unterschieden in

  • Kurzzeittherapie (bei Kindern und Jugendlichen 2 x 12 Std. zzgl. 2 x 3 Std. für die Bezugsperson/en)
  • Langzeittherapie (bei Kindern und Jugendlichen 60 Std. zzgl. 15 Std. für die Bezugsperson/en)

Die beantragte Stundenzahl dient lediglich als Kontingent. Es werden nicht immer alle Stunden in Anspruch genommen.

Der Ablauf der Therapie orientiert sich an der individuellen Zielvereinbarung.

Wann finden die Termine statt?

Die Sitzungen finden normalerweise einmal wöchentlich statt. Oft werden die Abstände zum Ende der Therapie vergrößert.

Kostenübernahme

Bild Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine vertragsärztliche Praxis. Hierdurch können psychotherapeutische Leistungen genauso wie andere Leistungen in der Krankenbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden.

Privatkassen und Beihilfe

Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Hierbei tragen Sie die Therapiekosten selbst. Mein Honorar ergibt sich hier aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).